Liquiditätsmanagement
Unabhängig von der Liquiditätsreservehaltung (§ 25 Abs 13 BWG) werden in einigen Bundesländern von den Landesbanken Liquiditätsmanagementverträge oder -vereinbarungen als Hilfe zur Umsetzung ICAAP oder der Liquiditätsrisikomanagementverordnung (LRMV) zur Diskussion gestellt. Die gesetzlichen Anforderungen des ICAAP oder der LRMV werden in diesen Vertragsmustern jedoch weit überschritten.
Für die Erfüllung des ICAAP oder der LRMV sind die derzeit vorgeschlagenen Verträge für ein Liquiditätsmanagement keinesfalls zwingend erforderlich.
Zu Fragen über Vor- und Nachteile so weitreichender Verträge sind wir gerne für Sie erreichbar.
Sekretariat: Andrea Fillafer, Tel. 0664/830 8064, foerderungsverein@primaerbanken.at